eCaupo

Servicepartner-Portal

eCaupo

Nutzungsbedingungen

Fassung 1.0 · in Kraft seit 05.08.2026

Version 1.0 – Stand 05.08.2026


Präambel

Diese Nutzungsbedingungen regeln die unentgeltliche Nutzung des Servicepartner-Portals unter partner.ecaupo.work durch Unternehmen, die Betreiber von eCaupo-Shops bei deren Betrieb unterstützen.

Das Portal ist ein technisches Hilfsmittel. Es begründet weder ein Vertriebs-, Vermittlungs- oder Handelsvertreterverhältnis noch eine sonstige geschäftliche Verbindung zwischen dem Anbieter und dem Servicepartner.


§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Anbieter

Platform7 mediadesign
Agentur für Kommunikation und Werbung
Inhaber: Samuel Schmidt
Im Grund 8
35043 Marburg
Deutschland

Postanschrift: Postfach 20 01 10, 34080 Kassel

E-Mail: support@ecaupo.com
USt-IdNr.: DE350097686

– nachfolgend „eCaupo" –

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Registrierung und die Nutzung des Servicepartner-Portals unter partner.ecaupo.work einschließlich aller darüber bereitgestellten Funktionen (nachfolgend „Portal").

(3) Das Portal richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung versichert der Servicepartner, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(4) Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen des Servicepartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn eCaupo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.

(5) Begriffsbestimmungen

Begriff Bedeutung
eCaupo Die von Platform7 mediadesign betriebene SaaS-Shoplösung sowie – je nach Zusammenhang – der Anbieter selbst.
Lieferdienst Ein Unternehmen, das eCaupo auf Grundlage eines eigenen Vertragsverhältnisses als Shoplösung nutzt.
Manager Die Verwaltungsoberfläche des Lieferdienstes innerhalb von eCaupo.
Servicepartner Ein Unternehmen, das im Portal registriert und von eCaupo freigeschaltet ist.
Servicepartner-ID Die dem Servicepartner bei Freischaltung zugeteilte neunstellige Kennung.
Verknüpfung Die im Manager vom Lieferdienst vorgenommene technische Zuordnung eines Servicepartners zu seinem Betrieb.
Verzeichnis Die von eCaupo geführte Übersicht freigeschalteter Servicepartner, die Lieferdiensten im Manager angezeigt wird.
Message Center Die Funktion, über die der Servicepartner Nachrichten in den Manager eines mit ihm verknüpften Lieferdienstes einstellen kann.

§ 2 Gegenstand des Portals

(1) eCaupo stellt Servicepartnern das Portal zur Verfügung, um

a) sich in das Verzeichnis eintragen zu lassen,
b) von Lieferdiensten verknüpft werden zu können,
c) Supportanfragen verknüpfter Lieferdienste entgegenzunehmen und zu beantworten,
d) über das Message Center Nachrichten an verknüpfte Lieferdienste zu übermitteln.

(2) Das Portal dient ausschließlich der technischen Erleichterung der Kommunikation zwischen Lieferdienst und Servicepartner. eCaupo erbringt keine Leistungen des Servicepartners, schuldet keinen Erfolg der über das Portal ausgetauschten Kommunikation und wird nicht Partei der zwischen Servicepartner und Lieferdienst bestehenden Rechtsverhältnisse.

(3) Der Funktionsumfang des Portals ergibt sich ausschließlich aus der jeweils bereitgestellten Fassung. eCaupo schuldet keinen bestimmten Funktionsumfang und keine Weiterentwicklung.


§ 3 Unentgeltlichkeit, kein Anspruch auf Zugang und Nutzung

(1) Die Nutzung des Portals ist für den Servicepartner unentgeltlich. eCaupo erhebt weder Registrierungs- oder Nutzungsgebühren noch Provisionen, Vermittlungsentgelte oder Umsatzbeteiligungen.

(2) Ein Anspruch auf Registrierung, auf Freischaltung, auf Aufnahme oder Verbleib im Verzeichnis, auf eine bestimmte Darstellung oder Platzierung im Verzeichnis oder auf Nutzung des Portals besteht nicht. Über die Freischaltung entscheidet eCaupo nach freiem Ermessen; die Entscheidung ist nicht begründungspflichtig.

(3) Ein Anspruch auf Verknüpfung durch Lieferdienste, auf eine bestimmte Anzahl von Verknüpfungen oder auf ein bestimmtes Anfrageaufkommen besteht nicht. Ob ein Lieferdienst einen Servicepartner verknüpft, entscheidet allein der Lieferdienst.

(4) eCaupo kann das Portal jederzeit ganz oder teilweise ändern, einschränken oder einstellen. Bei einer vollständigen Einstellung des Portals wird eCaupo den Servicepartner mit einer Frist von 30 Tagen in Textform vorab informieren, soweit dies zumutbar ist.


§ 4 Registrierung, Freischaltung, Servicepartner-ID, Benutzerkonten

(1) Die Registrierung erfolgt über das Portal. Der Servicepartner hat die abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und während der gesamten Dauer der Nutzung aktuell zu halten. Änderungen, insbesondere von Firma, Anschrift, Rechtsform, Kontaktdaten und Einzugsgebiet, sind unverzüglich im Portal zu aktualisieren.

(2) Voraussetzung für die Freischaltung ist, dass der Servicepartner mindestens einen bestehenden eCaupo-Lieferdienst benennt, den er bereits betreut, und dessen Betreuungsverhältnis auf Anforderung nachweist. Diese Voraussetzung dient allein der Missbrauchsvermeidung. Sie stellt keine Qualitäts-, Eignungs- oder Zuverlässigkeitsprüfung dar und begründet keinen Anspruch auf Freischaltung.

(3) Der Servicepartner sichert zu, dass er zur Benennung des Referenzkunden berechtigt ist und dass er, soweit hierfür erforderlich, dessen Einverständnis eingeholt hat.

(4) Mit der Freischaltung erhält der Servicepartner eine Servicepartner-ID. Diese dient der Identifikation gegenüber Lieferdiensten. Der Servicepartner darf die Servicepartner-ID an Lieferdienste weitergeben, mit denen er zusammenarbeitet oder zusammenarbeiten möchte.

(5) Zugangsdaten zum Portal sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Servicepartner richtet für jede natürliche Person, die auf das Portal zugreift, einen eigenen Zugang ein, soweit das Portal dies vorsieht. Der Verlust oder der Verdacht einer Kenntniserlangung durch Dritte ist eCaupo unverzüglich anzuzeigen. Der Servicepartner haftet für sämtliche Handlungen, die über seine Zugänge vorgenommen werden, es sei denn, er hat die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten.

(6) Die Verwaltung der Benutzerkonten innerhalb seines Zugangs obliegt allein dem Servicepartner. eCaupo legt keine Benutzerkonten des Servicepartners an, ändert sie nicht, deaktiviert sie nicht und prüft weder den Kreis der Berechtigten noch den Umfang der vergebenen Rechte. Der Servicepartner hat insbesondere

a) Zugänge ausschließlich für Personen einzurichten, die für ihn tätig sind und den Zugang für ihre Aufgabe benötigen;
b) jeder Person einen eigenen, persönlichen Zugang zuzuweisen (Absatz 5 Satz 2); die gemeinsame Nutzung eines Zugangs sowie Sammel- und Funktionskonten sind unzulässig;
c) die Rechte eines Zugangs auf den für die jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang zu beschränken;
d) einen Zugang unverzüglich zu deaktivieren, wenn die Person aus dem Unternehmen des Servicepartners ausscheidet, ihre Aufgabe entfällt oder der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht;
e) den Bestand der Zugänge und der vergebenen Rechte in angemessenen Abständen zu überprüfen;
f) angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Zugänge zu treffen, insbesondere zur Wahl und Aufbewahrung von Passwörtern.

(7) Handlungen, die über einen Zugang des Servicepartners vorgenommen werden, gelten im Verhältnis zu eCaupo als Handlungen des Servicepartners; Absatz 5 Satz 4 bleibt unberührt. eCaupo ist nicht verpflichtet, den Kreis der Berechtigten, deren Ausscheiden oder die Rechtevergabe zu überwachen oder den Servicepartner hierauf hinzuweisen. Das Recht zur Sperrung nach § 14 bleibt unberührt.


§ 5 Keine Prüfung, keine Empfehlung, keine Zurechnung

(1) eCaupo prüft Servicepartner nicht auf fachliche Qualifikation, Erfahrung, Zuverlässigkeit, Bonität, Versicherungsschutz, Erlaubnisse oder die Qualität ihrer Leistungen. Über die in § 4 Abs. 2 genannte Voraussetzung hinaus findet keinerlei Überprüfung statt.

(2) Die Aufnahme in das Verzeichnis stellt keine Empfehlung, keine Zertifizierung, kein Gütesiegel und keine Aussage über die Leistungsfähigkeit des Servicepartners dar. eCaupo empfiehlt keinen bestimmten Servicepartner.

(3) Die Sortierung des Verzeichnisses erfolgt nach der Entfernung des Einzugsgebiets zum Betrieb des Lieferdienstes. Eine Sortierung nach Qualität, Eignung oder Bewertung findet nicht statt. Eine entgeltliche Platzierung oder Hervorhebung wird nicht angeboten.

(4) Der Servicepartner ist ein eigenständiges Unternehmen. Er ist weder Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfe, Verrichtungsgehilfe, Vertreter, Handelsvertreter, Vertriebspartner, Franchisenehmer noch Niederlassung von eCaupo. Ein Arbeits-, Gesellschafts-, Vertriebs- oder Handelsvertreterverhältnis wird durch diese Nutzungsbedingungen nicht begründet.

(5) Der Servicepartner darf nicht den Eindruck erwecken, er handele im Auftrag, im Namen oder unter Aufsicht von eCaupo, sei von eCaupo geprüft, zertifiziert, autorisiert oder empfohlen. Bezeichnungen wie „offizieller Partner", „autorisierter Partner", „zertifiziert", „geprüft" oder sinngleiche Angaben sind unzulässig. Zulässig ist die sachliche Angabe „eCaupo Servicepartner" unter Verwendung der Servicepartner-ID.


§ 6 Verhältnis zwischen Servicepartner und Lieferdienst

(1) Der Vertrag über die vom Servicepartner erbrachten Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Servicepartner und dem Lieferdienst zustande. Leistungsumfang, Vergütung, Reaktions- und Verfügbarkeitszeiten, Laufzeit, Haftung und alle weiteren Bedingungen vereinbaren die Parteien unmittelbar miteinander. eCaupo ist daran nicht beteiligt und kennt diese Bedingungen nicht.

(2) Die Verknüpfung im Manager ist kein Vertragsschluss, sondern eine rein technische Zuordnung.

(3) Der Servicepartner stellt sicher, dass er die gegenüber dem Lieferdienst geschuldeten Leistungen auch ohne Verfügbarkeit des Portals erbringen kann. Er hält hierfür eigene, vom Portal unabhängige Kommunikationswege vor und weist den Lieferdienst hierauf hin. Eine Nichtverfügbarkeit, Änderung oder Einstellung des Portals entbindet den Servicepartner nicht von seinen Pflichten gegenüber dem Lieferdienst.

(4) Beanstandungen, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche aus der Tätigkeit des Servicepartners sind ausschließlich zwischen Servicepartner und Lieferdienst zu klären.


§ 7 Pflichten des Servicepartners

(1) Der Servicepartner nutzt das Portal ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit mit verknüpften Lieferdiensten und im Zusammenhang mit deren Nutzung von eCaupo.

(2) Der Servicepartner hält bei der Nutzung des Portals und bei seiner Tätigkeit für Lieferdienste sämtliche anwendbaren Rechtsvorschriften ein, insbesondere das Datenschutzrecht, das Wettbewerbsrecht, das Urheber- und Kennzeichenrecht sowie das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

(3) Untersagt ist insbesondere:

a) die Nutzung des Portals zu anderen als den in Abs. 1 genannten Zwecken;
b) das automatisierte Auslesen, Kopieren oder systematische Erfassen von Daten aus dem Portal (Scraping), soweit nicht von eCaupo ausdrücklich gestattet;
c) das Umgehen, Stören oder Überlasten technischer Schutz- und Kontrollmechanismen;
d) das Übermitteln von Schadsoftware oder rechtswidrigen Inhalten;
e) die Weitergabe des Portalzugangs oder der Servicepartner-ID an Dritte, die nicht für den Servicepartner tätig sind;
f) die Nutzung der über das Portal erlangten Daten von Lieferdiensten für andere Zwecke als die Erbringung der gegenüber dem jeweiligen Lieferdienst geschuldeten Leistungen, insbesondere für eigene Werbung gegenüber nicht verknüpften Lieferdiensten, für den Aufbau eigener Adress- oder Interessentenbestände oder für die Weitergabe an Dritte.

(4) Der Servicepartner unterlässt Äußerungen und Handlungen, die eCaupo, die Software eCaupo oder die Marke herabsetzen, verunglimpfen oder unwahr darstellen. Sachliche Kritik und die Wahrnehmung berechtigter Interessen bleiben unberührt.

(5) Der Servicepartner nutzt die Funktionen des Portals und die daraus gewonnenen Kontakte nicht dazu, verknüpfte Lieferdienste zum Wechsel auf eine konkurrierende Shop- oder Bestellsoftware zu bewegen oder ihnen eine solche über das Portal zu bewerben. Es steht dem Servicepartner frei, außerhalb des Portals andere Systeme anzubieten, zu betreuen und zu bewerben; er darf hierfür jedoch nicht die über das Portal bereitgestellten Funktionen, Daten oder Kommunikationskanäle einsetzen.

(6) Der Servicepartner beachtet Anstand und gegenseitigen Respekt in der Kommunikation über das Portal.


§ 8 Nutzung des Message Centers

(1) Über das Message Center kann der Servicepartner Nachrichten in den Manager eines mit ihm verknüpften Lieferdienstes einstellen. Diese Funktion ist ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Lieferdienst bestimmt.

(2) Zulässig sind ausschließlich Nachrichten, die

a) einen unmittelbaren Bezug zur Nutzung von eCaupo durch den Lieferdienst oder zu den zwischen Servicepartner und Lieferdienst vereinbarten Leistungen haben;
b) sachlich, wahrheitsgemäß und für den Empfänger nachvollziehbar sind;
c) kurz und auf das Wesentliche beschränkt sind;
d) den Absender eindeutig erkennen lassen.

(3) Unzulässig sind insbesondere:

a) Nachrichten ohne Bezug zur Zusammenarbeit oder zu eCaupo;
b) Werbung für Produkte oder Leistungen Dritter sowie Werbung für Leistungen, die nicht Gegenstand der Zusammenarbeit sind;
c) Werbung für Software oder Dienste, die zu eCaupo in Konkurrenz stehen, sowie Aussagen, die zum Wechsel auf ein anderes System auffordern;
d) Aussagen, die im Widerspruch zu Angaben, Dokumentation oder Hinweisen von eCaupo stehen, ohne dies als eigene Auffassung des Servicepartners kenntlich zu machen;
e) Aussagen, die den Eindruck erwecken, sie stammten von eCaupo oder erfolgten in dessen Auftrag;
f) Massen-, Serien- oder wiederholte Nachrichten ohne konkreten Anlass (Spam);
g) belästigende, beleidigende, diskriminierende, jugendgefährdende oder sonst rechtswidrige Inhalte;
h) Nachrichten, die gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen, insbesondere gegen §§ 5, 5a, 6, 7 UWG;
i) das Einstellen personenbezogener Daten Dritter, soweit dies für die Zusammenarbeit nicht erforderlich ist.

(4) Der Servicepartner ist für die von ihm eingestellten Inhalte allein verantwortlich. eCaupo macht sich diese Inhalte nicht zu eigen, prüft sie nicht vorab und ist zu einer Prüfung nicht verpflichtet.

(5) eCaupo ist berechtigt, Nachrichten zu entfernen oder die Nutzung des Message Centers einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht bestehen. eCaupo wird den Servicepartner hierüber unter Angabe des Grundes informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

(6) eCaupo kann für das Message Center technische Grenzen festlegen, insbesondere zur Anzahl, Länge und Frequenz von Nachrichten, und diese Grenzen anpassen.


§ 9 Zugänge im Manager des Lieferdienstes

(1) Ob dem Servicepartner ein Benutzerzugang zum Manager eines Lieferdienstes eingerichtet wird und mit welchen Rechten dieser ausgestattet wird, entscheidet ausschließlich der Lieferdienst. eCaupo trifft insoweit keine Entscheidung, hat kein Weisungsrecht und übernimmt keine Prüfung der Angemessenheit erteilter Rechte.

(2) Erhält der Servicepartner einen Zugang zum Manager, so verarbeitet er die dort zugänglichen Daten im Verhältnis zum Lieferdienst. Der Abschluss der hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO, obliegt allein dem Servicepartner und dem Lieferdienst. eCaupo ist an diesen Vereinbarungen nicht beteiligt.

(3) Der Servicepartner nutzt einen ihm eingeräumten Zugang ausschließlich im Rahmen der mit dem Lieferdienst vereinbarten Aufgaben und im Umfang der erteilten Rechte. Er verwendet keine fremden Zugangsdaten und fordert solche auch nicht an.

(4) Der Servicepartner wirkt nach Beendigung der Zusammenarbeit darauf hin, dass ihm erteilte Zugänge deaktiviert werden, und weist den Lieferdienst hierauf hin.

(5) Unterstützt eCaupo einen Lieferdienst auf dessen Anfrage bei der Einrichtung von Benutzern oder Rechten, so handelt eCaupo ausschließlich auf Weisung des Lieferdienstes. Eine Verantwortlichkeit von eCaupo für Handlungen des Servicepartners unter einem solchen Zugang wird dadurch nicht begründet.


§ 10 Datenübermittlung an den Servicepartner

(1) Ist ein Lieferdienst mit dem Servicepartner verknüpft, stellt eCaupo dem Servicepartner im Portal folgende Daten des Lieferdienstes bereit:

Laufend: Name des Betriebs, Adresse des Shops im Netz, Firma, Kundennummer, Lizenzstatus, PLZ, Ort und Land sowie das Datum der Verknüpfung.

Mit jeder Anfrage zusätzlich: Anfrageart, Anfragetext, Zeitpunkt sowie Name und E-Mail-Adresse des absendenden Benutzers.

(2) Nicht übermittelt werden insbesondere: Umsätze, Bestellungen, Daten der Gäste des Lieferdienstes, Artikel- und Preisdaten sowie Betriebs- und Technikdaten des Shops.

(3) Die Übermittlung erfolgt auf Veranlassung des Lieferdienstes durch dessen Verknüpfung. eCaupo schuldet keine bestimmte Datentiefe, Aktualität oder Vollständigkeit dieser Daten und kann den Umfang der bereitgestellten Daten anpassen.

(4) Der Servicepartner ist für die Verarbeitung der ihm übermittelten Daten datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich, soweit er sie zur Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Lieferdienst verwendet. Er trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, erfüllt die Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen und beachtet die Grundsätze der Zweckbindung und Datenminimierung.

(5) Der Servicepartner verpflichtet sich, die ihm übermittelten Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Nutzung des Portals fort.

(6) Endet die Verknüpfung, endet die laufende Datenbereitstellung. Bereits übermittelte Daten verbleiben beim Servicepartner; er löscht sie nach Maßgabe seiner eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten und der Vereinbarungen mit dem Lieferdienst.


§ 11 Verfügbarkeit, keine Service Levels

(1) eCaupo stellt das Portal nach bestem Wissen und Gewissen bereit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Fehlerbehebungsfrist. Es werden keine Service Levels vereinbart.

(2) eCaupo ist berechtigt, das Portal für Wartungs-, Sicherheits- und Weiterentwicklungsarbeiten jederzeit und ohne Vorankündigung zu unterbrechen.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Zustellung, Weiterleitung, Speicherung oder Archivierung von Anfragen und Nachrichten. Der Servicepartner ist gehalten, für ihn relevante Vorgänge eigenständig zu dokumentieren.

(4) eCaupo übernimmt keine Gewähr dafür, dass Anfragen von Lieferdiensten den Servicepartner erreichen, rechtzeitig erreichen oder vollständig sind.


§ 12 Haftung

(1) Die Nutzung des Portals erfolgt unentgeltlich. eCaupo haftet daher – vorbehaltlich Abs. 3 – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) eCaupo haftet insbesondere nicht für:

a) Handlungen, Unterlassungen, Beratung, Arbeitsergebnisse und Pflichtverletzungen des Servicepartners oder eines Lieferdienstes;
b) Schäden, die dem Servicepartner aus der Zusammenarbeit mit einem Lieferdienst entstehen, einschließlich ausbleibender Vergütung, Zahlungsausfall oder Beendigung der Zusammenarbeit;
c) das Zustandekommen, den Inhalt und die Durchführung von Verträgen zwischen Servicepartner und Lieferdienst;
d) entgangenen Gewinn, ausgebliebene Anfragen oder nicht zustande gekommene Verknüpfungen;
e) Schäden infolge nicht erfolgter, verzögerter oder unvollständiger Übermittlung von Anfragen und Nachrichten;
f) den Verlust von Daten, soweit dieser bei ordnungsgemäßer eigener Datensicherung des Servicepartners vermeidbar gewesen wäre.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Soweit die Haftung von eCaupo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von eCaupo.

(5) Ansprüche des Servicepartners gegen eCaupo aus der Nutzung des Portals verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Abs. 3 bleibt unberührt.


§ 13 Freistellung

(1) Der Servicepartner stellt eCaupo von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich Ansprüchen von Lieferdiensten, Gästen von Lieferdiensten, Aufsichtsbehörden und Wettbewerbern – frei, die gegen eCaupo aufgrund

a) einer Leistung oder Pflichtverletzung des Servicepartners,
b) eines vom Servicepartner über das Portal eingestellten Inhalts,
c) einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Servicepartner oder
d) eines Verstoßes des Servicepartners gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht

geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten sowie Bußgelder, soweit deren Übernahme rechtlich zulässig ist.

(2) Die Freistellungspflicht besteht nicht, soweit der Servicepartner den zugrunde liegenden Umstand nicht zu vertreten hat.

(3) eCaupo wird den Servicepartner über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben und keine Anerkenntnisse ohne vorherige Abstimmung abgeben, soweit dies rechtlich möglich und zumutbar ist.


§ 14 Sperrung und Einschränkung

(1) eCaupo ist berechtigt, den Zugang des Servicepartners zum Portal ganz oder teilweise einzuschränken, ihn zu sperren oder seinen Eintrag aus dem Verzeichnis zu entfernen, wenn

a) konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht vorliegen;
b) die technische Schnittstelle oder das Message Center missbräuchlich genutzt wird;
c) die Sicherheit oder Stabilität von eCaupo oder des Portals gefährdet ist;
d) eine Freischaltungsvoraussetzung nachträglich entfällt;
e) bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht wurden;
f) eCaupo hierzu rechtlich verpflichtet ist.

(2) eCaupo wird den Servicepartner über eine Sperrung unter Angabe der wesentlichen Gründe in Textform informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei erheblicher Gefahr für Sicherheit, Rechte Dritter oder den Betrieb kann die Sperrung ohne Vorankündigung erfolgen; die Information erfolgt dann unverzüglich danach.

(3) Der Servicepartner kann einer Sperrung innerhalb von 30 Tagen in Textform an support@ecaupo.com widersprechen. eCaupo prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis in Textform mit.

(4) Mit einer Sperrung entfällt die Möglichkeit, verknüpft zu werden sowie Anfragen und Nachrichten zu empfangen oder zu versenden. Bestehende Verknüpfungen können aufgehoben werden.

(5) Eine Sperrung ist eine Entscheidung über die Nutzung des Portals und keine Bewertung der Leistungen des Servicepartners. Sie berührt bestehende Vertragsverhältnisse zwischen dem Servicepartner und Lieferdiensten nicht.

(6) Ein Anspruch auf Entschädigung wegen einer Sperrung besteht vorbehaltlich § 12 nicht.


§ 15 Laufzeit und Beendigung

(1) Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Servicepartner kann das Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, indem er sein Konto im Portal löscht oder die Beendigung in Textform erklärt.

(3) eCaupo kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei den in § 14 Abs. 1 genannten Umständen vor.

(4) Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses werden bestehende Verknüpfungen aufgehoben, der Eintrag aus dem Verzeichnis entfernt und der Zugang deaktiviert.

(5) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses berührt Verträge zwischen Servicepartner und Lieferdiensten nicht. Der Servicepartner ist verpflichtet, betroffene Lieferdienste rechtzeitig zu informieren und alternative Kommunikationswege sicherzustellen.

(6) §§ 7 Abs. 3 lit. f, 10 Abs. 5, 12, 13 und 16 gelten über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus fort.


§ 16 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

(1) eCaupo kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Funktionen des Portals oder der technischen Rahmenbedingungen.

(2) Die geänderten Bedingungen werden dem Servicepartner mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Servicepartner nicht innerhalb dieser Frist in Textform an support@ecaupo.com, gelten die Änderungen als angenommen. eCaupo weist in der Mitteilung gesondert auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens hin.

(3) Im Fall eines Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu beenden.


§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Nutzungsverhältnis ist Marburg, sofern der Servicepartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. eCaupo ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Servicepartners zu klagen.

(3) Der Servicepartner darf Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von eCaupo in Textform übertragen.

(4) Erklärungen im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses bedürfen mindestens der Textform. Die Kommunikation über die im Portal hinterlegte E-Mail-Adresse genügt diesem Erfordernis.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Version 1.0 – Stand 05.08.2026